Versicherungen fürs Camping, sortiert nach Situation
Eine einzige Camping-Versicherung gibt es nicht. Es gibt sechs verschiedene Verträge für sechs verschiedene Situationen, und die teuerste Lücke entsteht genau dort, wo Camper glauben, ihre Privathaftpflicht decke das schon ab.
Camper suchen meist nach der einen Campingversicherung. Die gibt es nicht. Es gibt sechs Verträge für sechs Situationen, und welcher greift, entscheidet eine einzige Frage: Rollt das Objekt, oder steht es?
Ein Wohnwagen mit Straßenzulassung ist versicherungsrechtlich ein Fahrzeug. Derselbe Wohnwagen, abgemeldet und seit vier Jahren auf Parzelle 74, ist es nicht mehr. Beide brauchen Schutz, aber aus völlig verschiedenen Verträgen. Diese Übersicht sortiert die Verträge nach Situation und nennt die Zahlen, die im Markt tatsächlich in den Bedingungen stehen.
Der Fall Straßenzulassung: Wohnwagen und Wohnmobil
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, und zwar separat. Ein Wohnwagen hat keinen eigenen Motor, aber ein eigenes Kennzeichen. Damit braucht er eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, unabhängig von der Police des Zugfahrzeugs. Der Nachweis läuft wie beim Auto über die elektronische Versicherungsbestätigung, die eVB-Nummer. Gedeckt sind Schäden, die der Anhänger anderen zufügt, der Klassiker ist der Rangierschaden am Nachbarfahrzeug.
Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig. Die Teilkasko übernimmt Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl, Glasbruch und Marderbiss. Die Vollkasko kommt zusätzlich für selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug auf, dazu für Vandalismus. Für einen zehn Jahre alten Wohnwagen ist die Vollkasko selten die richtige Antwort, für einen neuen regelmäßig schon.
Was die Beitragshöhe treibt. Spezialtarife für Wohnwagen rechnen mit dem Fahrzeug-Neupreis inklusive Zubehör und Vorzelt, auch wenn der Wagen schon mehrere Jahre alt ist. Ein Wertgutachten verlangen die Camping-Spezialisten in der Regel nicht. Versicherbar sind Wohnwagen bis rund 150.000 Euro Neuwert, Reisemobile bis rund 350.000 Euro. Beim Wohnmobil lässt sich die Schadenfreiheitsklasse vom Vorversicherer übernehmen, sofern der alte Vertrag beendet ist.
Ein Musterangebot aus dem Markt macht die Größenordnung greifbar. Wohnwagen Baujahr 2024, Neupreis 60.000 Euro, 2.000 kg zulässiges Gesamtgewicht, GFK-Dach, Versicherungsnehmer 40 Jahre alt, Kfz-Haftpflicht plus Vollkasko mit 500 Euro Selbstbeteiligung plus Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung, mitversicherte Teile bis 10.000 Euro: rund 624 Euro im Jahr inklusive 19 Prozent Versicherungssteuer.
Eine Einschränkung, die regelmäßig überrascht: Eine kurzfristige Vollkasko nur für die Urlaubsfahrt bieten die gängigen Camping-Tarife nicht an. Kasko gilt für das Vertragsjahr oder gar nicht.
Was keine dieser Policen enthält, ist die Hilfe bei der Panne unterwegs: Abschleppen, Hotel, Mietwagen und der Rücktransport des Gespanns sind Sache eines Schutzbriefs oder eines Automobilclubs. Was der ACV dafür bei Wohnmobil und Wohnwagen leistet und wo die Gewichtsgrenzen liegen, steht im Ratgeber ACV Erfahrungen.
Der Fall Dauerstellplatz: alles ohne Kennzeichen
Sobald der Wohnwagen abgemeldet ist oder ein Mobilheim, Chalet, Tinyhouse, Zirkuswagen oder ausgebauter Bauwagen fest auf der Parzelle steht, endet die Zuständigkeit der Kfz-Versicherung. Zuständig ist dann eine Campingversicherung für Dauercamper.
Diese Tarife sind als Baukasten gebaut. Ein Grundpaket deckt Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überspannung nach Blitz, Seng-, Schmor- und Rußschäden, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Vandalismus, unbefugten Gebrauch, Leitungswasser, Glasbruch der Außenverglasung inklusive Kunststoffscheiben, Anprall und Absturz von Fluggeräten, Tierbiss an der Verkabelung. Sturm und Hagel, das Elementarpaket und die Haftpflicht kommen als eigene Bausteine dazu.
Was sich versichern lässt, geht weit über den Wohnwagen hinaus: festes Vorzelt, Dauerstandzelt, massiver Daueranbau, Sommer-, Winter- und Ganzjahresvorzelt, Innenausbau von Vorzelten, angebaute Markisen, Schutzdach und Carport, Gartenhaus und Geräteschuppen, Terrassenboden, Sichtschutz und Zaun, Sat- und Antennenanlage, Solar- und Photovoltaikanlage, loses Campinginventar, Fahrräder und Sportgeräte.
Das Elementarpaket ist der Baustein, an dem es hängt. Es deckt Überschwemmung, Überflutung, Sturmflut, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Schneebruch, dazu Vulkanausbruch. Rückstau meint dabei den Fall, dass Wasser bestimmungswidrig durch die Ableitungsrohre zurück in das versicherte Objekt drückt, nicht nur den Fluss, der über die Ufer tritt. Wer schon einmal nach einem Starkregen auf einem Platz in Flussnähe gestanden hat, weiß, warum dieser Baustein die eigentliche Entscheidung ist.
Die Zahlen, die dabei in den Bedingungen stehen:
- Selbstbeteiligung wählbar, verbreitet 0, 150 oder 300 Euro je Schadenfall
- Neuwertentschädigung bei neuen Objekten für die ersten 24 Monate
- Aufräumungs-, Abbruch- und Vernichtungskosten bis 10.000 Euro als eigener Baustein
- Standplatz-Haftpflicht wahlweise mit 5 oder 10 Millionen Euro Versicherungssumme
- Entschädigungsgrenze für Fahrräder im Baustein loses Inventar: verbreitet 500 Euro je Rad
- Kein Wertgutachten, Versicherungssumme nach geschätztem Zeitwert
- Vertragslaufzeit ein Jahr, ohne Mehrbeitrag für die kurze Bindung
- Einstiegsprämien ab rund 119 Euro im Jahr
Der Geltungsbereich ist größer als der eigene Platz. Gute Tarife versichern nicht nur den Dauerstellplatz auf Campingplatz oder in einem Ferienpark, sondern auch das Winterlager, Vereinsgelände und vollständig umzäunte Privatgrundstücke. Räumlich decken sie neben Deutschland regelmäßig Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Spanien ab, weitere Länder auf Anfrage. Die Schadenregulierung läuft dabei nach deutschem Recht und in deutscher Sprache.
Der Punkt Gewässernähe. In der Wohngebäudeversicherung entscheidet die ZÜRS-Zone über Prämie und Annahme. Spezialisierte Campingtarife unterscheiden teils bewusst nicht nach ZÜRS-Zone und verlangen für die Parzelle direkt am Wasser keine erhöhte Selbstbeteiligung. Das ist ein echtes Unterscheidungsmerkmal zwischen Anbietern und gehört vor Unterschrift in den Bedingungen nachgelesen, nicht im Werbetext.
Wenn du noch auf der Suche nach einem Platz für den festen Wagen bist, führt die Übersicht über Dauercamping-Plätze zu den Anlagen, die Jahresstellplätze anbieten.
Der Fall Haftpflicht: drei Verträge, die man verwechselt
Hier entsteht die teuerste Lücke im Camping. Das Szenario ist immer dasselbe: Der eigene Wohnwagen brennt, das Feuer greift auf die Nachbarparzelle über, dort brennen Vorzelt und Wohnwagen mit ab, im schlimmeren Fall werden Menschen verletzt. Die Forderungen liegen dann sehr schnell im sechsstelligen Bereich.
Die Privathaftpflicht deckt dich als Person. Ob sie den festinstallierten Wohnwagen auf dem Dauerstellplatz einschließt, steht in den Bedingungen, und viele Standardtarife schließen ihn nicht ein. Es gibt Tarife mit ausdrücklichem Dauercamping-Einschluss, im Markt ab rund 39 Euro im Jahr, mit Versicherungssummen bis 50 Millionen Euro.
Die Standplatz-Haftpflicht ist der eigene Vertrag für das Standobjekt. Marktübliche Policen liegen ab rund 107 Euro im Jahr, decken pauschal 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, verzichten auf eine Selbstbeteiligung und schließen Aufräumungs- sowie Abbruch- und Vernichtungskosten bis jeweils 10.000 Euro ein. Diese Aufräumkosten sind kein Randposten: Nach einem Totalschaden muss der Rest des Objekts von der Parzelle, und diese Rechnung kommt unabhängig davon, wer schuld war.
Die Kfz-Haftpflicht deckt den Betrieb des Fahrzeugs. Sie hört auf, wo das Fahrzeug zum Gebäude wird.
Wichtig und in den Angeboten meist kleingedruckt: Die Standplatz-Haftpflicht ersetzt die Privathaftpflicht nicht. Sie deckt das Objekt, nicht dein Verhalten als Person. Beide Verträge nebeneinander sind der Normalfall, nicht die Doppelversicherung.
Auf vielen Plätzen in Deutschland und Europa ist der Nachweis einer passenden Haftpflicht inzwischen Bedingung für die Aufnahme als Dauercamper. Die Platzordnung regelt, welcher Nachweis akzeptiert wird.
Der Fall Inventar: was im Fahrzeug liegt
Die Hausratversicherung endet an der Wohnungstür. Was im Wohnwagen, im Wohnmobil oder im Vorzelt liegt, ist über sie in aller Regel nicht oder nur in engen Grenzen gedeckt. Dafür gibt es die Inhaltsversicherung für Campingfahrzeuge, und sie ist der preiswerteste Vertrag in dieser Aufstellung.
Marktübliche Konditionen: pauschale Versicherungssumme 20.000 Euro, keine Selbstbeteiligung, Jahresbeitrag rund 74 Euro inklusive 19 Prozent Versicherungssteuer. Versichert sind Reisegepäck der ganzen Familie, Campingausrüstung, Haushaltszubehör, Elektronik wie Handys, Laptops und Kameras, Sportgeräte einschließlich Kanu, Schlauchboot und Surfausrüstung, Fall- und Gleitschirme sowie dienstlich genutzte Gegenstände. Bargeld und Wertsachen sind bis 3.500 Euro eingeschlossen.
Zwei Punkte machen diese Tarife für Camper überhaupt erst brauchbar. Erstens der Ort: Der Schutz gilt auf der gesamten selbstgenutzten Parzelle, auch im aufgebauten Vorzelt, in verschlossenen Dach- oder Heckboxen, im Winterlager und im dauerhaft abgestellten Zustand. Zweitens der Umfang: Gedeckt sind Diebstahl, Vandalismus, Raub und räuberische Erpressung, Brand, Explosion, Blitzschlag, Elementarereignisse sowie Fährrisiko, Havarie und Unfall des Fahrzeugs. Der Geltungsbereich ist weltweit und zeitlich unbegrenzt, und gute Tarife unterscheiden nicht zwischen eigenem und gemietetem Fahrzeug.
Der Fall Mietwohnmobil: die Selbstbeteiligung
Wer ein Wohnmobil mietet, unterschreibt einen Mietvertrag mit Kaution und Selbstbeteiligung. Die Kaution kommt zurück, die Selbstbeteiligung im Schadenfall nicht. Genau diese Lücke schließt eine CDW-Police, also eine Selbstbehalts-Reduzierung für Mietfahrzeuge.
Die Eckdaten marktüblicher Tarife:
- Versicherungssumme wählbar: 4.000, 6.000 oder 8.000 Euro
- Resteigenanteil 250 Euro je Schadenfall
- Laufzeit bis 93 Tage Mietdauer, Geltungsbereich weltweit inklusive Deutschland
- Alle im Mietvertrag genannten Fahrer mitversichert, bis zu neun Personen, kein Mindestalter
- Abschluss jederzeit möglich bis zum Tag der Fahrzeugübernahme
Gedeckt ist der im Mietvertrag vereinbarte Selbstbehalt aus der Kaskoversicherung des Vermieters bei Diebstahl, versuchtem Diebstahl, Unfall, Vandalismus und Elementarereignissen. Die Plus-Varianten übernehmen zusätzlich die Wiederherstellungskosten für Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe, Außenspiegel und Dach, aber nur, wenn die Mietbedingungen dafür selbst keinen Schutz vorsehen. Das ist genau der Bereich, den Vermieter am liebsten aus der Kasko herausnehmen.
Nicht gedeckt sind Innenraumschäden, persönliche Gegenstände außerhalb einer entsprechenden Erweiterung und Fahrzeuge ohne eigene Hauptkasko. Für das Gepäck im Mietfahrzeug ist wieder die Inhaltsversicherung zuständig.
Der Fall Fahrrad und E-Bike
Fahrräder fahren auf fast jedem Campingurlaub mit, und sie sind der Posten, bei dem die Deckung am häufigsten zu knapp ist. In der Campingversicherung liegt die Entschädigungsgrenze für Fahrräder im Baustein loses Inventar verbreitet bei 500 Euro je Rad. Bei einem E-Bike ist das ein Trostpflaster.
Eigenständige Fahrradpolicen beginnen bei rund 52 Euro im Jahr und bieten Neuwertentschädigung ohne Selbstbeteiligung, für neue wie gebrauchte Räder, ohne regionale Preisunterschiede. Erstattet werden Reparaturkosten nach Unfall, egal ob selbst oder fremd verschuldet, nach Vandalismus, Fall- und Sturzschäden, Brand, Explosion, Blitzschlag, Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern sowie Bedienungsfehlern. Verschleiß einschließlich Akku ist in Classic-Tarifen bis maximal drei Jahre eingeschlossen, Feuchtigkeitsschäden ebenfalls. Zubehör und Gepäck sind begrenzt, verbreitet auf 300 Euro je Sache und 1.000 Euro je Versicherungsfall.
Ein praktischer Unterschied zur Hausratdeckung: Bei diesen Tarifen genügt es, das Rad abzuschließen. Es muss nicht an einem festen Gegenstand angeschlossen sein. Auf einem Campingplatz ist das der relevantere Fall.
Wochenendhaus statt Campingplatz
Wer statt der Parzelle ein Wochenendhaus hat, fällt aus den Campingtarifen heraus. Kombinierte Policen für Wochenendhaus inklusive Hausrat liegen im Markt ab rund 151 Euro im Jahr, mit Neuwertentschädigung, 150 Euro Selbstbeteiligung je Schadenfall und Unterhaltungselektronik bis 2.000 Euro. Die Abgrenzung läuft über den Gebäudetyp, nicht über die Nutzung.
Was überall ausgeschlossen ist
Die Generalausschlüsse sind in allen Sachversicherungen praktisch identisch und kein Merkmal eines einzelnen Anbieters:
- Krieg, Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse sowie Folgen aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstige innere Unruhen
- Beschlagnahme, Entziehung und sonstige Eingriffe von hoher Hand
- Chemische, biologische und biochemische Substanzen oder elektromagnetische Wellen als Waffen
- Kernenergie und sonstige ionisierende Strahlung
Wer diese fünf Punkte in einem Angebot vermisst, hat nicht den besseren Tarif gefunden, sondern die unvollständige Bedingungsübersicht.
Warum die Vergleichsportale hier wenig helfen
Kfz-Haftpflicht und Kasko für Wohnwagen und Wohnmobil lassen sich über die großen Vergleichsrechner sinnvoll vergleichen. Bei Dauercamping wird es dünn: Die Nischenprodukte für feststehende Wohnwagen und Mobilheime führen die breiten Vergleichsportale zuletzt nicht, und auch nicht jeder große Versicherer hat überhaupt ein Dauercamping-Produkt im Programm. Wer über ein Portal nichts findet, hat deshalb nicht bewiesen, dass es den Schutz nicht gibt, sondern nur, dass er nicht dort liegt.
Für den Vergleich der Spezialtarife untereinander lohnen vier Fragen mehr als der Beitrag:
- Deckt der Elementarbaustein Rückstau, und gibt es eine Entschädigungsgrenze?
- Wird nach ZÜRS-Zone unterschieden, und was ändert das an der Selbstbeteiligung?
- Wie lange gilt die Neuwertentschädigung, und ab wann wird nach Zeitwert reguliert?
- Sind Aufräumungs-, Abbruch- und Vernichtungskosten eingeschlossen, und mit welcher Summe?
Kurz sortiert
| Situation | Zuständiger Vertrag |
|---|---|
| Wohnwagen mit Kennzeichen, unterwegs | Kfz-Haftpflicht, optional Teil- oder Vollkasko |
| Wohnmobil, unterwegs | Kfz-Haftpflicht, optional Kasko, SF-Klasse übertragbar |
| Abgemeldeter Wohnwagen, Mobilheim, Chalet auf der Parzelle | Campingversicherung für Dauercamper |
| Schäden, die dein Standobjekt anderen zufügt | Standplatz-Haftpflicht oder Privathaftpflicht mit Camping-Einschluss |
| Gepäck, Elektronik, Ausrüstung im Fahrzeug und Vorzelt | Inhaltsversicherung für Campingfahrzeuge |
| Gemietetes Wohnmobil | CDW-Selbstbehalts-Reduzierung |
| Fahrrad und E-Bike | Eigene Fahrradpolice statt Inventarbaustein |
Zu den Beträgen in diesem Text
Alle genannten Prämien sind Einstiegs- oder Musterbeiträge von öffentlichen Angebotsseiten spezialisierter Camping-Versicherungsmakler, Stand August 2026, jeweils inklusive 19 Prozent Versicherungssteuer. Sie zeigen die Größenordnung, nicht deinen Beitrag: Der hängt an Objektwert, gewählten Bausteinen, Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und Standort. Dieser Text ist eine Übersicht über Vertragsarten und Deckungsumfänge, keine Versicherungsberatung und keine Empfehlung für einen bestimmten Anbieter.
Wenn der Platz noch nicht feststeht, helfen für die Vorauswahl die Regionsseiten und die Filter im Verzeichnis, etwa für Dauercamping oder Camping am See. Was auf der Rechnung des Platzes selbst landet, sortiert der Ratgeber Was auf einer Campingrechnung wirklich steht.
Folgende Angaben in diesem Text sind noch nicht gegen eine Primärquelle geprüft: Alle Beispielprämien stammen von öffentlichen Angebotsseiten spezialisierter Camping-Versicherungsmakler, Stand August 2026, und sind Einstiegs- oder Musterbeiträge, keine Marktdurchschnitte; Das Musterangebot für den zugelassenen Wohnwagen war auf der Quellseite mit zwei unterschiedlichen Jahresbeiträgen ausgewiesen; hier steht die Zahl aus der detaillierten Aufstellung; Die Aussage, dass die großen Vergleichsportale keine Dauercampingtarife führen, trug auf der Quelle den Stand 08/2024 und ist nicht neu geprüft.
Häufige Fragen
Braucht ein Wohnwagen eine eigene Versicherung, obwohl das Zugfahrzeug versichert ist?
Ja. Ein Wohnwagen hat kein eigenes Kennzeichen über die Kfz-Police des Zugfahrzeugs, sondern eine eigene Zulassung und damit eine eigene Kfz-Haftpflicht. Der Nachweis läuft wie beim Auto über die eVB-Nummer. Nur die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, Teil- und Vollkasko sind freiwillig.
Deckt die Kfz-Haftpflicht des Wohnwagens auch den Stand auf dem Campingplatz ab?
In der Regel nicht. Die Kfz-Haftpflicht deckt den Betrieb des Fahrzeugs, also im Kern das Rangieren und Fahren. Ein Wohnwagen, der dauerhaft auf einer Parzelle steht, ist ein Standobjekt und wird über eine Campingversicherung mit Haftpflichtbaustein oder über eine separate Standplatz-Haftpflicht abgesichert.
Reicht meine Privathaftpflicht für den Dauerstellplatz?
Nur wenn sie den festinstallierten Wohnwagen ausdrücklich einschließt. Viele Standardtarife tun das nicht. Es gibt Privathaftpflichttarife mit Dauercamping-Einschluss, im Markt ab rund 39 Euro im Jahr, und separate Standplatz-Haftpflichtpolicen ab rund 107 Euro im Jahr mit pauschal 5 Millionen Euro Deckungssumme. Auf vielen Plätzen ist ein solcher Nachweis Aufnahmebedingung.
Was ist der Unterschied zwischen Hausrat und Inhaltsversicherung im Camper?
Die Hausratversicherung sichert die Wohnung ab, nicht das Fahrzeug. Was im Wohnwagen, Wohnmobil oder Vorzelt liegt, gehört in eine Inhaltsversicherung für Campingfahrzeuge. Marktübliche Tarife arbeiten mit einer pauschalen Versicherungssumme um 20.000 Euro und decken auch das aufgebaute Vorzelt, verschlossene Dach- und Heckboxen sowie das Winterlager ab.
Zahlt die Versicherung, wenn die Parzelle direkt am Wasser liegt?
Bei Wohngebäudeversicherungen entscheidet die ZÜRS-Hochwasserzone regelmäßig über Prämie und Annahme. Spezialisierte Campingtarife für Dauercamper unterscheiden teils nicht nach ZÜRS-Zone und verlangen in Gewässernähe keine erhöhte Selbstbeteiligung. Das ist ein Tarifmerkmal, kein Standard, und gehört vor Abschluss in die Bedingungen geprüft.
Was kostet eine Campingversicherung für Dauercamper?
Der Beitrag hängt an den gewählten Bausteinen und den Versicherungssummen, nicht an einer Tarifklasse. Spezialanbieter nennen Einstiegsprämien ab rund 119 Euro im Jahr. Die Selbstbeteiligung ist bei diesen Tarifen wählbar, verbreitet sind 0, 150 oder 300 Euro je Schadenfall.
Lohnt sich die CDW-Versicherung beim gemieteten Wohnmobil?
Sie greift genau dann, wenn die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadenfall höher ist, als du bereit bist zu tragen. Marktübliche CDW-Policen bieten Versicherungssummen von 4.000, 6.000 oder 8.000 Euro bei 250 Euro Resteigenanteil je Schadenfall, gelten weltweit bis 93 Tage Mietdauer und schließen alle im Mietvertrag genannten Fahrer ein, bis zu neun Personen.
Sind Fahrräder auf dem Campingplatz mitversichert?
Über den Baustein für loses Inventar in einer Campingversicherung meist ja, aber mit Entschädigungsgrenze, verbreitet 500 Euro je Rad. Für ein E-Bike ist das keine Deckung. Dafür gibt es eigene Fahrradpolicen ab rund 52 Euro im Jahr, mit Neuwertentschädigung und ohne Selbstbeteiligung.
Was ist in Campingtarifen grundsätzlich ausgeschlossen?
Die branchenüblichen Generalausschlüsse: Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung, terroristische oder politische Gewalthandlungen, innere Unruhen, Beschlagnahme und Eingriffe von hoher Hand, ABC-Waffen sowie Kernenergie und ionisierende Strahlung. Diese Liste ist in praktisch allen Sachversicherungen gleich.
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